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CREATIVE SPIRIT QUALITY

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Reisebedingungen

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1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der schriftlichen Anmeldung  bietet der Kunde Creative Spirit Quality, im weiteren Reiseveranstalter genannt, den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an.Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er für diese unterschrieben hat.

2. Bezahlung
a) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Sie wird bei Rechnungsstellung auf den Reisepreis angerechnet.
b) bei Restzahlung hat unverzüglich die Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines nach § 651k Abs.3BGB zu erfolgen.
c) für Leistungen auf Vermittlungsbasis gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen der verschiedenen Leistungsträger.
d) Nach Eingang der vollständigen Zahlung aller gebuchten Leistungen werden dem Kunden die Reiseunterlagen vom Veranstalter bzw. dem jeweiligen Leistungsträger zugesandt.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Er behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht voraussehbaren  Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor/bei/nach Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über notwendige Änderungen unverzüglich zu informieren . Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anbieten. Für Fremdleistungen gelten die jeweiligen Bestimmungen des Anbieters. „Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhungen der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Unterkunfts- u.Verpflegungspauschalen oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.“ Im Fall einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen sofern der Reiseveranstalter eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. (Fremdleistungen sind hiervon ausgeschlossen). Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Inkenntnissetzung über Preis-/Leistungsänderungen gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
5.1 Bei Rücktritt oder nicht Antritt einer Reise kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10%
ab 29.bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
am Abreisetag 100%
Für Flüge und Unterkünfte auf Vermittlungsbasis gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
5.2 Bei Umbuchungen durch den Kunden hinsichtlich Reisetermine, An-/Abreise, Zielort, Ort des Reiseantritts, Unterkunft, Beförderungsart kann der Reiseveranstalter eine Umbuchungsgebühr wie folgt erheben:
bis 29. Tag vor Reiseantritt 100,--EURO
Umbuchungen nach Ablauf der Frist können nur nach Rücktritt gemäß Ziff. 5.1 und  gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3 Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich  in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen einschließlich der von anderen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 6 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgesetzten Mindestteilnehmerzahl.
c) bei Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseleiters oder eines nahen Familienangehörigen sofern kein Ersatz gefunden werden kann.
für b) u. c) gilt: Der Kunde wird über die Umstände unverzüglich informiert und erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Aufhebung des Vertrags wegen aussergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich  erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt o können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
a) gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die Richtigkeit aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen sofern er nicht gemäß Ziff. 3 eine Änderung erklärt hat
c) die ordnungsmässige Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
d) der Reiseveranstalter haftet nicht für Fremdleistungen auf Vermittlungsbasis insbesondere Flug, Transfer, Beförderung vom/zum Zielort, Unterkünfte, Verpflegung auf Vermittlungsbasis.
e) der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Reiseteilnehmern außereuropäischer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über etwaige Visapflicht, Pass- u. Gesundheitsvorschriften

9. Gewährleitung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung Abhilfe schaffen. 
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmässigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine Reisepreisminderung in einem angemessenen Verhältnis verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Sofern Abhilfe möglich ist, muss diese unverzüglich geschaffen werden.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmässiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener  Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach 6 Monaten. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

12. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend, es sei denn dessen Wohnsitz ist nicht bekannt oder im Ausland. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters massgebend.